Neue Strategien gegen PKV-Beitragserhöhungen

BGH: 
Beitragserhöhung 
in der privaten Krankenversicherung unwirksam!
  • BGH: PKV-Beitragserhöhungen unwirksam
  • Abwehr Erhöhung: Wir wehren unberechtigte Forderung für Sie ab
  • Sie zahlen nur den niedrigen, alten Beitrag
  • bei voller Leistung
  • und erhalten von der Versicherung Geld zurück
  • Kein Kostenrisiko bei Rechtsschutzversicherung
  • Tarifoptimierung: Wir prüfen, ob Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft sinnvoll ist - weniger Beitrag bei gleicher Leistung

Viele PKV Beitragserhöhungen sind unwirksam. Betroffene können so die kompletten Erhöhungen zurückfordern. Außerdem zahlen Sie im Erfolgsfall den Tarif, den Sie vor Jahren schon bezahlt haben, bei unverändertem Leistungsniveau. Wir prüfen auch, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft zusätzliches Einsparpotential bringt.


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Auch 2022 wieder +14,9% mehr Beitrag

Die privaten Krankenversicherer erhöhten in den vergangenen Jahren die Prämien jährlich im Schnitt um +12,5%. Dieses Jahr sollen es durchschnittlich sogar +14,9% werden.

Wir bieten mehrere Strategien zur erfolgreichen Abwehr der PKV-Beitragserhöhung.

4.9 / 5 Sterne - ø Bewertung

Ihre Vorteile

  • Kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer PKV-Erhöhung
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Über 1.000 erfolgreiche PKV-Fälle
  • Kein Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung

Unser Weg zu stabilen Beiträgen

  • Wir prüfen die PKV-Beitragserhöhungen Ihres Versicherers auf Herz und Nieren und wehren diese auf formaler und materiellrechtlicher Ebene ab.
    Die Folge: Sie zahlen nur den niedrigen, alten Beitrag und erhalten zu viel gezahlte Beiträge zurück.
  • Wir prüfen parallel dazu, ob ein Tarifwechsel nach § 204 VVG für Sie sinnvoll ist. Nach dieser Vorschrift können Sie in einen anderen Tarif Ihres Versicherers wechseln, zahlen aber unter Beibehaltung des gewohnten Leistungsniveaus deutlich weniger. Im Schnitt liegt bei einem Tarifwechsel die Prämie 20% niedriger. Eine Gesundheitsprüfung ist übrigens nicht notwendig.
  • Schließlich machen wir für Sie Schadenersatzansprüche nach § 6 VVG gegen Ihren Versicherer geltend. Ihr Versicherer muss Sie im laufenden Versicherungsverhältnis beraten, wenn ein Beratungsanlaß besteht. Ein solcher Anlaß ergibt sich aus der Prämienerhöhung. Erfolgt die Beratung nicht, muss der Versicherer Schadenersatz leisten und Sie so stellen, als wären Sie beraten worden - und hätten den Tarifwechsel gem. § 204 VVG vollzogen.
4.9 / 5 Sterne - ø Bewertung

Strategie 1: Abwehr der Beitragserhöhung

 § 203 VVG

Nach der Rechtsprechung sind viele Beitragserhöhungen unwirksam. Daher besteht ein bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer. Bei Erfolg zahlen Sie nur die ursprüngliche, niedrigere Prämie, wie vor der Erhöhung. Der Vericherer muss zu viel geleistete Beiträge erstatten. 

VORGEHENSWEISE

  • Beitragserhöhung laut BGH unwirksam
  • Prüfung der Beitragserhöhung durch uns
  • Anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs

FOLGE

  • Beitragserhöhung unwirksam - Anspruch auf alten Tarif
  • Zukünftig zahlen Sie nur den Beitrag aus der Zeit vor der Erhöhung
  • Sie erhalten zu viel geleistete Beiträge zurück

Ersparnis in Höhe der Beitragserhöhung möglich

  • DSGVO-konform

Strategie 2: Beitragssenkung durch Tarifoptimierung 

 § 204 VVG

Unser Angebot geht weiter: Wir prüfen auch, ob eine Tarifoptimierung möglich ist. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft. Die wirklich guten Tarife verheimlichen die Versicherer gerne - wir kennen die gesamte Tariflandschaft und den optimalen Tarif mit maximalem Einsparpotential. 

VORGEHENSWEISE

  • Prüfung alternativer Tarife des Versicherers
  • Prüfung günstigste Prämie im Zieltarif
  • Anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs

FOLGE

  • Aufnahme im Zieltarif - deutlich weniger Beitrag bei gleicher Leistung
  • Zukünftig zahlen Sie nur den Beitrag im neuen Zieltarif (weniger als bisher)
  • Sie erhalten zu viel geleistete Beiträge zurück

Ersparnis von bis zu 40% möglich

und damit deutlich mehr, als die Beitragserhöhung

  • DSGVO-konform

IHRE ANSPRÜCHE AUF GELD UND LEISTUNG

Schnelle und unverbindliche Prüfung Ihrer PKV Beitragserhöhungen

Unverbindliche Prüfung

Unsere Anwälte prüfen die Beitragserhöhung ihrer privaten Krankenversicherung und die Möglichkeit eines Tarifwechsels kostenfrei

Spezialisierte Anwälte

Die Prüfung erfolgt durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialisten für PKV, der sich seit Jahren mit diesem Thema befaßt

Mehrere Tausend Euro möglich

Mandanten konnten sich bereits in der Vergangenheit mehrere Tausend Euro durch unser Mitwirken von der PKV zurückzahlen lassen

BGH URTEIL ZUGUNSTEN DER VERSICHERTEN ENTSCHIEDEN:

Viele PKV Beitragserhöhungen können zurückgefordert werden

PKV Beitragserhöhung 2022

Regelmäßig erhöhen private Krankenversicherungen Ihre Beiträge - doch nicht immer ist dies auch rechtens. Der Gesetzgeber legte in der Vergangenheit fest, dass Beiträge lediglich dann erhöht werden können, wenn die tatsächlichen medizinischen Kosten einen bestimmten Wert überschreiten. Dies muss allerdings ausreichend begründet werden, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen seit 2018.

Versicherte können sich nun gegen diese Beitragserhöhungen wehren.

Die Beiträge aufgrund von pauschalen Begründungen zu erhöhen, sei daher nicht zulässig. Betroffene Versicherte können sich gegen diese Beitragserhöhungen wehren und so teilweise mehrere tausend Euro zurückfordern.

  • Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Beitragserhöhung kostenfrei & unverbindlich. Nehmen Sie am besten gleich direkt Kontakt zu uns auf.

PKV-Beitragserhöhung jetzt prüfen lassen!

Komplett kostenfrei und für Sie unverbindlich! Wir verhelfen Ihnen sicher zu Ihrem Recht. Nehmen Sie gleich jetzt Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns gerne direkt an!

  • Kostenfreie & Unverbindliche Prüfung Ihrer PKV
  • Spezialisierte Anwälte im Versicherungsrecht

SO EINFACH GEHT ES

Die Schritte zu Ihrer Rückerstattung

1

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie direkt Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Entweder füllen Sie das Formular aus oder Sie rufen uns einfach direkt an.

2

Prüfung

Wir prüfen Wir prüfen Ihre PKV-Beitragserhöhung auf Herz und Nieren und ermitteln, ob die Erhöhungen rechtens sind - oder nicht.

Außerdem prüfen wir, ob es günstigere Tarife des gleichen Versicherers mit gleichem Leistungsniveau gibt, in die Sie kraft Gesetzes wechseln können. 

3

Erstattung

Wir sorgen dafür, dass Sie zu unrecht gezahlte PKV-Beitragserhöhungen zurückerstattet bekommen. Wenn sinnvoll, volliehen wir für Sie den Tarifwechsel nach § 204 VVG.

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Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen!

Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich die Überprüfung Ihrer PKV-Beitragserhöhung an.

Dr. Sven Jürgens

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Experte für private Krankenversicherung

Tel: 030 890696790

4.9 / 5 Sterne - ø Bewertung

ÜBER UNS

Spezialisierte Anwälte mit Leidenschaft für das Versicherungsrecht

Unsere Anwaltskanzlei ist unter anderen auf das Versicherungsrecht spezialisiert. So helfen wir unseren Mandanten gezielt, sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen zur Wehr zu setzen und diese erfolgreich zurückzufordern.

Fachanwalt private Krankenversicherung

Das sagen Mandanten:

Top Anwalt mit viel Empathie

Er hat mir sehr erfolgreich und äußert zuverlässig zu einem guten Ausgang des Prozesses verholfen. Es kam zu jeder Zeit eine schnelle Rückmeldung! Er nimmt sich auch für die Ersteinschätzung schon viel Zeit und ließ sich nicht nehmen, mich persönlich zu kontaktieren. Vielen Dank!!!

Empfehlung

Ich kann Herrn Dr. Jürgens nur wärmstens weiter empfehlen. Auch die Distanz Dresden - Berlin wurde durch Telefon und Internet problemlos überbrückt. Seine offene und gleichzeitig vertrauensvolle Art ,hat mir persönlich am meisten imponiert. Bei eventuellen weiteren Konflikten werde ich auch in Zukunft Herrn Dr. Jürgens kontaktieren.

Zuverlässig, kompetent und freundlich

Sehr zuverlässig, kompetent und freundlich Habe Dr. Jürgens als sehr kompetent, freundlich und zuverlässig erlebt.
FAQ Beitragserhöhung PKV

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was Sie über die Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung wissen sollten:

  • Einen einmal geschlossenen Vertrag kann man einseitig nicht ändern. Eine Änderung des Vertragsgefüges durch eine Partei ist daher grundsätzlich nicht möglich. Der Gesetzgeber hat privaten Krankenversicherung mit § 203 VVG die Möglichkeit eröffnet, ausnahmsweise unter den dort geregelten strengen Voraussetzungen einseitig die Prämie zu erhöhen. Man spricht hier von einer "PKV-Beitragserhöhung".
  • Der Gesetzgeber stellt mit § 203 VVG und weiteren Gesetzen hohe formale und materiellrechtliche Anforderungen an das Erhöhungsverlangen, um den Versicherungsnehmer zu schützen. So müssen die Gründe für die Erhöhung genannt sein, der Versicherer muss seine Berechnungen durch einen sog. Aktuar (Versicherungsmathematiker) nach strengen Vorgaben überprüfen lassen und die Berechnung im Bestreitensfall darlegen und deren Richtigkeit beweisen. Die Anforderungen sind hoch und werden oft nicht erfüllt.
  • Wenn die gesetzlichen Anforderungen der §§ 203 VVG, 155 VAG, Kalkulationsverordnung etc. nicht vollständig erfüllt sind, ist die Erhöhung unwirksam. Der Versicherer kann aus der - unwirksamen - Erhöhungserklärung keine Rechte herleiten.
  • Wenn die Erhöhung unwirksam ist, müssen Sie nur den alten, niedrigeren Beitrag zahlen.
    Der Versicherer muss außerdem die in der Vergangenheit zu viel geleisteten Prämien erstatten.
  • Sie sollten die Prämie nicht eigenmächtig kürzen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Sie sollten dem Versicherer erklären, dass Sie unter Vorbehalt der Rückforderung leisten und dies nach Möglichkeit auch bei der Überweisung dokumentieren. Die Durchsetzung des Anspruches sollte durch einen Anwalt erfolgen.
  • Die Kosten hängen vom sog. Streitwert ab, der von der individuellen Erhöhung und den geleisteten Beiträgen abhängt. Gerne erhalten Sie einen Kostenvoranschlag vor der Beauftragung. 
    Wir empfehlen die Finanzierung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche über eine Rechtsschutzversicherung.
  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung über den Bereich Vertragsrecht verfügen, muss diese im Rahmen des Vertrages die Kosten der Auseinandersetzung tragen. Wir klären für Sie den Kostenschutz mit der Rechtsschutzversicherung.
  • Dann zögern Sie nicht, uns zu fragen - wir stehen gerne Rede und Antwort.
  • Der Gesetzgeber hat mit § 204 VVG das Recht geschaffen, dass Versicherte in der privaten Krankenversicherung einen Tarifwechsel durchführen können. Das Tarifwechselrecht aus § 204 VVG gilt für jeden privat Versicherten. Dabei bleiben Ihre Rechte aus dem alten Tarif erhalten – insbesondere die Altersrückstellungen. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Tarifwechsel. Das Einsparpotential liegt im Durchschnitt bei 20%. Die vom Versicherer angebotenen Wechselmöglichkeiten sind oft nicht optimal. Versicherungsnehmer sollten unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, um in den optimalen - für den Versicherer oft "unbequemen" - Tarif zu wechseln. 

© Dr. Sven Jürgens 2023