Neue Strategien gegen PKV-Beitragserhöhungen
Viele PKV Beitragserhöhungen sind unwirksam. Betroffene können so die kompletten Erhöhungen zurückfordern. Außerdem zahlen Sie im Erfolgsfall den Tarif, den Sie vor Jahren schon bezahlt haben, bei unverändertem Leistungsniveau. Wir prüfen auch, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft zusätzliches Einsparpotential bringt.
Unsere Profis prüfen Ihre Beitragserhöhungen unverbindlich und kostenfrei.
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Auch 2022 wieder +14,9% mehr Beitrag
Die privaten Krankenversicherer erhöhten in den vergangenen Jahren die Prämien jährlich im Schnitt um +12,5%. Dieses Jahr sollen es durchschnittlich sogar +14,9% werden.
Wir bieten mehrere Strategien zur erfolgreichen Abwehr der PKV-Beitragserhöhung.
Unser Weg zu stabilen Beiträgen
§ 203 VVG
Nach der Rechtsprechung sind viele Beitragserhöhungen unwirksam. Daher besteht ein bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer. Bei Erfolg zahlen Sie nur die ursprüngliche, niedrigere Prämie, wie vor der Erhöhung. Der Vericherer muss zu viel geleistete Beiträge erstatten.
VORGEHENSWEISE
FOLGE
Ersparnis in Höhe der Beitragserhöhung möglich
§ 204 VVG
Unser Angebot geht weiter: Wir prüfen auch, ob eine Tarifoptimierung möglich ist. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft. Die wirklich guten Tarife verheimlichen die Versicherer gerne - wir kennen die gesamte Tariflandschaft und den optimalen Tarif mit maximalem Einsparpotential.
VORGEHENSWEISE
FOLGE
Ersparnis von bis zu 40% möglich
und damit deutlich mehr, als die Beitragserhöhung
IHRE ANSPRÜCHE AUF GELD UND LEISTUNG
Unsere Anwälte prüfen die Beitragserhöhung ihrer privaten Krankenversicherung und die Möglichkeit eines Tarifwechsels kostenfrei
Die Prüfung erfolgt durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialisten für PKV, der sich seit Jahren mit diesem Thema befaßt
Mandanten konnten sich bereits in der Vergangenheit mehrere Tausend Euro durch unser Mitwirken von der PKV zurückzahlen lassen
BGH URTEIL ZUGUNSTEN DER VERSICHERTEN ENTSCHIEDEN:
Regelmäßig erhöhen private Krankenversicherungen Ihre Beiträge - doch nicht immer ist dies auch rechtens. Der Gesetzgeber legte in der Vergangenheit fest, dass Beiträge lediglich dann erhöht werden können, wenn die tatsächlichen medizinischen Kosten einen bestimmten Wert überschreiten. Dies muss allerdings ausreichend begründet werden, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen seit 2018.
Versicherte können sich nun gegen diese Beitragserhöhungen wehren.
Die Beiträge aufgrund von pauschalen Begründungen zu erhöhen, sei daher nicht zulässig. Betroffene Versicherte können sich gegen diese Beitragserhöhungen wehren und so teilweise mehrere tausend Euro zurückfordern.
Komplett kostenfrei und für Sie unverbindlich! Wir verhelfen Ihnen sicher zu Ihrem Recht. Nehmen Sie gleich jetzt Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns gerne direkt an!
Die Schritte zu Ihrer Rückerstattung
1
Nehmen Sie direkt Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Entweder füllen Sie das Formular aus oder Sie rufen uns einfach direkt an.
2
Wir prüfen Wir prüfen Ihre PKV-Beitragserhöhung auf Herz und Nieren und ermitteln, ob die Erhöhungen rechtens sind - oder nicht.
Außerdem prüfen wir, ob es günstigere Tarife des gleichen Versicherers mit gleichem Leistungsniveau gibt, in die Sie kraft Gesetzes wechseln können.
3
Wir sorgen dafür, dass Sie zu unrecht gezahlte PKV-Beitragserhöhungen zurückerstattet bekommen. Wenn sinnvoll, volliehen wir für Sie den Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Komplett kostenfrei und für Sie unverbindlich! Wir verhelfen Ihnen sicher zu Ihrem Recht. Nehmen Sie gleich jetzt Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns gerne direkt an!
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen!
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich die Überprüfung Ihrer PKV-Beitragserhöhung an.
Dr. Sven Jürgens
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Experte für private Krankenversicherung
Tel: 030 890696790
Unsere Anwaltskanzlei ist unter anderen auf das Versicherungsrecht spezialisiert. So helfen wir unseren Mandanten gezielt, sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen zur Wehr zu setzen und diese erfolgreich zurückzufordern.
Was Sie über die Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung wissen sollten:
Der Gesetzgeber hat mit § 204 VVG das Recht geschaffen, dass Versicherte in der privaten Krankenversicherung einen Tarifwechsel durchführen können. Das Tarifwechselrecht aus § 204 VVG gilt für jeden privat Versicherten. Dabei bleiben Ihre Rechte aus dem alten Tarif erhalten – insbesondere die Altersrückstellungen. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Tarifwechsel. Das Einsparpotential liegt im Durchschnitt bei 20%. Die vom Versicherer angebotenen Wechselmöglichkeiten sind oft nicht optimal. Versicherungsnehmer sollten unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, um in den optimalen - für den Versicherer oft "unbequemen" - Tarif zu wechseln.
© Dr. Sven Jürgens 2023
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